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Landtag
Brandenburg: Der unten dokumentierte Briefwechsel von die-BPE mit dem Präsidenten des Brandenburger Landtags, stellvertretend für alle anderen Abgeordneten dieses Landtags, erklärt, warum die Bezeichnung Menschenrechts-Verbrecherbande für dieses Parlament leider zutreffend ist. Im Wissen um ihr böses, Menschenrechte verachtendes Tun, hat sie am 1.4.2009 ein neues, Zwangsmassnahmen legalisierendes PsychKG verabschiedet! Mit den Briefen von die-BPE wird dabei auch exemplarisch dokumentiert, wie alle Abgeordneten aller anderen Landtage und des Bundestages über die Behindertenrechtskonvention informiert wurden. |
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An
den Abgeordneten Freitag, 11. April 2008 Sehr geehrter
Herr Fritsch, Da unserer Erfahrung nach sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention als auch das PsychKG nur einem kleinen Kreis von Insidern bekannt sind, möchten wir im Folgenden Konvention und Gesetz kurz umreißen und insbesondere die erforderlichen Änderungen des Brandenburgischen PsychKG deutlich machen. Das Brandenburgische PsychKG regelt dem Namen nach besondere Hilfsmaßnahmen für angeblich „psychisch Kranke“. Tatsächlich dient es jedoch vor allem dazu, tiefe Eingriffe in die Grundrechte von Menschen zu legalisieren, die keine Straftat begangen haben. Zwangseinweisungen und Zwangsbehandlungen, wie auch die zwangsweise psychiatrische Begutachtung, werden von uns, den Betroffenen, jedoch nicht als Hilfe, sondern als folterartige Mißhandlung, Entwürdigung und brachiale Entrechtung erlebt und deshalb abgelehnt. Das Brandenburgische PsychKG wird häufig (z.B. 565 Zwangseinweisungen in 2005, Quelle BMJ) und willkürlich angewendet. Eine Gruppe von Menschen wird praktisch vollständig entrechtet, da es für diese Personen keine Möglichkeit gibt, sich gegen die prinzipiell subjektiven und deshalb nicht widerlegbaren psychiatrischen Gutachten, denen Richter im Regelfall unkritisch folgen, zu verteidigen. Dieser totalitäre Charakter des Brandenburgischen PsychKG offenbart sich an der rechtsstaatlich besonders sensiblen Stelle einer angeblichen oder tatsächlichen „Gefährdung“. Die UN-Behindertenrechtskonvention nimmt von einer internationalen und transkulturellen Ebene aus einen Paradigmenwechsel vor: während bisher Behinderung als Mangel („Deficit“) - insbesondere durch medizinische Experten - definiert wurde, also eine angebliche Objektivität im Vordergrund stand, wird dieser Ansatz völlig fallengelassen und stattdessen Behinderung als Teil der Vielfalt („Diversity“) der menschlichen Familie angesehen. Damit wird eine wesentliche Änderung vorgenommen, denn eine subjektive Bestimmung des eigenen Verhaltens und eigenständige Kultur wird zum Maßstab erhoben, damit „Normalität" ihre normative Verbindlichkeit genommen und der auch grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmung zum Vorrang, z.B. vor „Gesundheit“, verholfen. Anders gesagt:
Behinderte sind nicht mehr behindert, sondern werden durch
gesellschaftliche Barrieren behindert, die es zu beseitigen gilt.
Wegbereiter dieser Entwicklung waren emanzipatorische Bewegungen, die
z.B. die Entpsychiatrisierung und die damit einhergehende
Entkriminalisierung der Homosexualität bewirkten - mit der Folge,
dass heute z.B. mindestens zwei europäische Hauptstädte offen
schwule Bürgermeister haben. Weitere Beispiele zur
Veranschaulichung: der offensiv vertretene Anspruch der Gehörlosen
auf Gebärdensprache oder das Krüppeltribunal 1981. Mit diesem
Ansatz geht logisch die Forderung nach Abschaffung von
paternalistischer Sonderbehandlung und rechtlicher, insbesondere
menschenrechtlicher, Gleichstellung einher. Kurz gesagt, Hilfe soll und
darf nur noch ohne Bevormundung oder Zwang angeboten werden. Für den psychiatrischen Bereich wurden sowohl im Urteil des Foucault Tribunals 1998 wie auch des Russell Tribunals 2001 diese Forderungen so formuliert: Als ersten Schritt fordern wir die Abschaffung der „Psychisch Kranken“ Gesetze, so dass die Psychiatrie gegenüber der Gesellschaft verantwortlich wird. (www.foucault.de und www.freedom-of-thought.de) Wir möchten Sie deshalb dringend bitten, sich dafür einzusetzen, dass das Brandenburgische PsychKG vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention entweder ersatzlos abgeschafft oder so geändert wird, dass alle Teile, die Zwangsmaßnahmen, also Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung, legalisieren, daraus entfernt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass diese gesetzlichen Änderungen vor der Ratifizierung der Konvention erledigt werden müssen, da es um elementarste Abwehrrechte geht: die Abwehr von Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Wenn diese Abwehrrechte gewährleistet sind, dann kann eine Konvention ratifiziert werden, in deren Folge auch viele positive Unterstützungsleistungen verwirklicht werden können. Aber keine dieser Unterstützungsmaßnahmen wäre auch nur einen Pfifferling wert, wenn trotz einer ratifizierten Konvention das „Kerkersystem mit Folterregime“ (Michel Foucault) der Zwangspsychiatrie fortbestehen würde. Die Konvention und die sie Ratifizierenden würden zu einer Karikatur auf die Menschenrechte. Zur weiteren
Information und Gelegenheit, Fragen zu dem Gutachten zu stellen,
möchten wir Sie zu folgender Veranstaltung einladen: Am 7. Mai
findet um 19 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin,
Niederkirchnerstraße 5, eine Podiumsdiskussion mit dem Titel
„Fällt die Zwangspsychiatrie?“ statt. Zwei der Autoren des
Gutachtens, R.A. Kaleck und R.A. Scharmer, sowie Prof. Wolf-Dieter Narr
(Komitee für Grundrechte und Demokratie), Dirk Behrendt (MdA
Grüne Fraktion) und René Talbot (die-BPE) stellen sich der
Diskussion. Angefragt sind außerdem: SenatorIn für Justiz,
Gesundheit, Soziales, Landesärztekammer, Bundesärztekammer. Als Ermunterung, sich für die Abschaffung des Brandenburger PsychKG einzusetzen, möchten wir Ihnen das beiliegende Buch schenken [Gert Postel, Doktorspiele]. Auf amüsante Weise berichtet darin der Autor, unser Schirmherr Gert Postel, über sein existentialistisches Experiment, mit dem er zum wiederholten Male den Beweis angetreten hat, dass es gar kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern dass sich psychiatrische Diagnostik im Sprechakt des diagnostizierenden Psychiaters erschöpft. Bei den auch von einem Hauptschüler wie Gert Postel leicht zu erlernenden Sprechblasen des psychiatrischen Jargons handelt es sich eben nur um die Verwendung von „Krankheit“ als Metapher, also nur um Worte, weder einen Sachverhalt noch eine Tatsache. Damit gelang es ihm in breitenwirksamer Form, den ärztlichen Dünkel der Lächerlichkeit preiszugeben, so wie es dem Hauptmann von Köpenick gelang, den militärischen Dünkel zu entlarven. Um so schlimmer ist, dass unter dem legitimatorischen Vorwand dieses tatsächlichen Nichtwissens in der Zwangspsychiatrie durch gewaltsames Verabreichen bewusstseinsverändernder Drogen und durch andere gewaltsame Behandlungsmethoden die Menschenrechte massiv verletzt werden. Ein Hinweis auf so bösartige „Diagnosen“ wie Drapetomania (Weglaufsucht schwarzer Sklaven), die „gute Fassade“ oder die „vorgetäuschte Krankheitseinsicht“ möge genügen, um die Willkür psychiatrischer Zuschreibungen zu illustrieren. Gert Postel hat uns von einer weiteren Gelegenheit berichtet, bei der sich die psychiatrische Diagnostik selbst ad absurdum geführt hat, als er in seiner Zeit als Oberarzt einen Kollegen fragte: „Was mache ich denn, wenn der Patient schweigt?“ Dessen Antwort: „Dann schreiben Sie eben, er hat eine symptomschwache autistische Psychose.“ Wir wünschen viel Spaß beim Lesen. Über eine
substantielle Antwort auf unsere dringende Bitte freuen wir uns! Mit
freundlichen
Grüßen |
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Datum: 17.04.2008 An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008 Pet.-Nr. 587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention Sehr geehrte Damen und
Herren, Mit freundlichen Grüßen |
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An
den Abgeordneten 10. September 2008 Betrifft:
Sehr geehrter Herr Fritsch, am 11.4.2008 hatten wir Ihnen geschrieben und ein Rechtsgutachten zur Unvereinbarkeit des PsychKGs mit der UN Behindertenrechtskonvention, sowie ein Buch von Gert Postel beigelegt. Wir baten um eine substantielle Antwort und haben von Ihnen indirekt dadurch eine Antwort bekommen, dass uns der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Thomas Domres, am 17.4. mitgeteilt hat, Sie hätten unseren Brief - wörtlich - als „Petition zuständigkeitshalber übersandt“. Er teilte uns in dem Schreiben außerdem die Pet.-Nr. 2587/4 mit. Seither haben wir weder von Ihnen noch von dem werten Herrn Domres etwas gehört oder gelesen. Um ehrlich zu sein: wir erwarten auch gar kein Antwort des Petitionsausschusses (den wir auch gar nicht angeschrieben hatten), denn es handelt sich unserer Ansicht nach um eine politische Frage, wie sich die Abgeordneten des Landtags von Brandenburg dazu verhalten, dass vor, oder spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ratifizierung der Konvention durch die BRD, das Brandenburgische PsychKG abgeschafft werden muss, bzw. alle Gewalt legalisierenden Teile daraus entfernt worden sein müssen. Kann so eine politische Frage und gesetzgeberische Aufgabe denn überhaupt durch einen Petitonsauschuß beantwortet werden? Auf die Gefahr hin uns zu wiederholen, weisen wir nochmals darauf hin, dass die Zuschreibung, Definition und „Diagnose“ von „Geisteskrankheit“ nach rein subjektiver Bewertung von der „Norm“ abweichenden Verhaltens erfolgt und einem stetigen gesellschaftlichen Wandel unterliegt (vgl. „Demokratiewahn“, Weglaufsucht bei Sklaven: „Drapetomania“ und „Homosexualität“ als Diagnose etc.), also eine Verhaltensklassifikation ist und jeglicher Beweise einer Krankheit entbehrt. So sind bei Obduktionen Verstorbener noch nie Geisteskrankheiten nachgewiesen worden und werden es auch niemals werden, da „Krankheit“ der Seele nur eine Metapher ist. Die vom Brandenburgischen PsychKG geregelte Einsperrung und das gewaltsame Verabreichen von „mind-altering-drugs“, wie man diese Drogen im Menschenrechtsdiskurs nennt, die Erpressung des Geständnisses „Krankheitseinsicht“, das Brechen des Willens der Betroffenen und das Erleben totaler Entrechtung erfüllt alle Kriterien der Folter nach der UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984, und ist eigentlich schon mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verboten. Im
internationalen Menschenrechtsdiskurs wurde und wird vor allem das
gewaltsame Verabreichen - gegen den Willen - von „mind-altering-drugs“
als schwere Folter bezeichnet. Das
Brandenburgischen PsychKG regelt also diese Folter von psychiatrisch
diagnostizierten „Geisteskranken“ unter dem Deckmantel der
„medizinischen Behandlung“, die sich als eine „Behandlung zum 'Wohle'
der Betroffenen“ darstellen soll, obwohl sie in anderen
Zusammenhängen überall als Folter erkannt wird.1
Menschen, die
solche „Behandlung“ schon erfahren haben, werden durch diese
Sondergesetze Brandenburgs, des Bundes und der übrigen Länder
der BRD und durch ein umfassendes, seit Jahrzehnten staatlich
organisiertes Repressions- , Aussonderungs- und Foltersystem im
„fürsorglichen Gewand“ behindert.2 Die die
UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnenden und ratifizierenden
Staaten verpflichten sich zu einer gleichen Anerkennung Behinderter und
Nicht-Behinderter vor dem Recht. Und die UN-Behindertenrechtskonvention
schreibt in Art. 14, 1b) vor: Die Unvereinbarkeit der UN-Behindertenrechtskonvention mit dem PsychKG, beziehungsweise dessen den psychiatrischen Zwang legalisierenden Anteilen, wird in dem Rechtsgutachten2 nachgewiesen. Die Gutachter kommen in ihrem Fazit zu dem Schluss: Nach der vorstehend entwickelten und in der Betrachtung des bundesrepublikanischen Rechts zugrunde gelegten Auffassung sind Zwangsunterbringung und -behandlung nach den §§ 8 Abs. 1, 30 Abs. 2 S. 2 PsychKG Bln mit Art. 14 Abs. 1 lit. a) sowie Art. 12 Abs. 2 BRK nicht vereinbar: Psychisch Kranke nach § 1 Abs. 2, 3 PsychKG Bln sind Behinderte im Sinne der Behindertenrechtskonvention. Ihnen darf nach der BRK gegen ihren bekundeten Willen aufgrund einer psychischen Erkrankung weder die Freiheit entzogen, noch zwangsweise eine medizinische Behandlung angediehen werden.(Siehe auch: www.die-bpe.de/stellungnahme) Aber der Gesetzentwurf für die Ratifizierung der Konvention und die darin enthaltene „Denkschrift“ (im Geheimen wird zwischen dem BMAS und BMJ noch über einen zusätzlichen sog. „Interpretationsvorbehalt“ verhandelt), die in Kürze von der Bundesregierung verabschiedet werden sollen, beweisen, dass nicht im Entferntesten beabsichtigt ist, die Bestimmungen der Konvention umzusetzen, sondern die Konvention nur zu einem Betrug verwendet werden soll: Zur Täuschung der Betroffenen, dass angeblich nun ihre Menschenrechte verwirklicht würden, tatsächlich die Konvention aber nur zur Dekoration einer falschen Fassade in der Öffentlichkeit dienen soll. Dazu soll die Behindertenrechtskonvention möglichst schnell ratifiziert werden, damit keine politische Forderung mehr diskutiert, sondern nur noch Bettelei ignoriert werden muss. Es ist
erschreckend, mit welcher haarsträubendsten Begründung an der
radikal diskriminierenden Gesetzgebung des PsychKGs festgehalten und
der Sinn der Artikel 12 und 14 ins Gegenteil verkehrt wird. Dazu wird
die Schutzbehauptung aufgestellt, die UN-Behindertenrechtskonvention
würde nur Einsperrungen allein aufgrund
„psychischer Erkrankung“ verbieten: welche Dreistigkeit und Ignoranz
damit der Konvention gegenüber an den Tag gelegt wird, zeigt sich
anhand einer einfachen Analogie sofort: Wenn statt der Bedingung "psychische Erkrankung" im PsychKG das Wort "schwarze Hautfarbe" stehen würde (die im Gegensatz zu einer angeblichen „Psychischen Krankheit“ wenigstens noch objektiv feststellbar wäre), dann wäre sofort klar, dass das eine rassistische Gesetzgebung wäre, bzw. eine diskriminierende Gesetzgebung verteidigt würde: Eine Fremd- und Selbstgefährdung, die nur bei Schwarzen zur Einsperrung führt, wäre eine solche und selbstverständlich nicht nur dann, wenn allein aufgrund von schwarzer Hautfarbe eingesperrt würde. Genau diese rechtlichen Diskriminierungen im Bezug auf Behinderte zu beenden, ist Sinn und Zweck der neuen Konvention, wie das Gutachten von Kaleck et al. beweist. Genauso
entlarvend ist, wie die Linkspartei den geplanten Betrug und den Zweck
des Betrugs offenbart hat. Im Auftrag von Partei und
Bundestags-Fraktion schrieb uns deren behindertenpolitischer Sprecher,
MdB Dr. Ilja Seifert am 7.5.2008: Er erkennt damit
zwar die psychiatrischen Misshandlungen als Verletzung der
elementarsten Grundrechte an, um dann die Beseitigung jener auf den St.
Nimmerleinstag zu verschieben. Warum? Weil seine Berliner GenossInnen,
die Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher und deren Staatssekretär
Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, die die politische Macht besitzen, das
Berliner PsychKG zu beseitigen, gedeckt werden sollen, um die
psychiatrische Gewalt unangetastet zu lassen! Dr. Seiferts ungeheure Kaltschnäuzigkeit gegenüber elementarsten Grundrechten erinnert fatal an Stalins Ignoranz der Menschenrechte in dessen Gulag-Politik bei gleichzeitiger Unterschrift unter die UN-Erklärung der Menschenrechte 1948 und dessen taktischen Verhältnisses zu Menschenrechten. Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern empört und möchten auf die Geschichte der Verfolgung angeblich „psychisch Kranker“ in Deutschland hinweisen: nicht nur die in unserer Analogie verwendete schwarze Haut hat Deutsche schon zu systematischen Ausrottungsmaßnahmen veranlasst, sondern auch Personen, die mit einer angeblichen „psychischen Krankheit“ verleumdet wurden, wurden mit Gaskammermassenmord von 1939 - 1941 und mörderischen Spritzen und Hungermassenmord von 1941 - 1948 bekämpft. Selbstverständlich wurde selbst bei diesen Mordaktionen noch behauptet, sie seien „zum Besten“ der Ermordeten! Die brachiale
Entrechtung in den Psychiatrien war der Ausgangspunkt für das
Gaskammermassenmorden. Die Mordaktion von Ärztehand ging auch ohne
Nazi-Herrschaft bis 1948 weiter. Die unter heuchlerischem Vorwand
betriebene Entrechtung und Misshandlung angeblich „psychisch Kranker“
war damit aber nicht zu Ende: wie die Schutzhaft in Diktaturen wird sie
mit angeblicher „Fremd- und Eigengefährdung“ als Sondergesetz
legalisiert. Wenn nun auch noch eine UN-Konvention, die diese
Sondergesetzgebung verbietet, zum Garanten der Fortsetzung dieser
Entrechtung verdreht wird, kann eine Antwort auf die beabsichtigte
Ratifizierung der Konvention nur erbitterter Widerstand sein. Da die Regierung
Brandenburgs von einer Koalition der SPD mit CDU gebildet wird, liegt
bei diesen zwei Fraktionen die Verantwortung zur Abschaffung des
PsychKG (bzw. der Gewalt und Zwang legalisierenden Anteile) und zur
Zustimmung zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im
Bundesrat. Wir möchten Sie nochmals bitten, uns Ihre persönliche Antwort zukommen zu lassen,
So
hat es der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener in seiner Stellungnahme
zu der Denkschrift formuliert und veröffentlicht, die mit unseren
Forderungen voll übereinstimmt: Mit
freundlichen
Grüßen
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Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL Landtag Brandenburg Postfach 60 10 64 14410 Potsdam Datum: 09.09.2008 An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention
Nach den Feststellungen des Ausschusses hat die UN-Vollversammlung am 13. Dezember 2006 die "UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. Als völkerrechtlicher Vertrag bedarf die UN-Behindertenrechtskonvention der Ratifizierung durch die nach der jeweiligen Verfassung zuständigen Organe der Mitgliedstaaten. Nach der Paraphierung des Übereinkommens am 30. März 2007 durch die Bundesregierung hat diese den Ratifizierungsprozess eingeleitet. Die Ratifizierung wird in Form eines Ratifizierungsgesetzes gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes durchgeführt. Da die UN-Behindertenrechtskonvention auch Bereiche berührt, die in der Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer liegen, bedarf das Ratifizierungsgesetz der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates. In Ihrer Petition bitten Sie darum, das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention entweder ersatzlos abzuschaffen oder so zu ändern, dass alle Regelungen über Zwangsmaßnahmen daraus entfernt werden. Der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Ratifizierung geprüft wird, ob gesetzliche Änderungen infolge der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich sind. Die Landesregierung hält es insoweit nicht für sinnvoll, außerhalb der im Rahmen des Ratifizierungsprozesses stattfindenden Bewertung die Frage zu klären, inwieweit landesgesetzliche Regelungen den Anforderungen und Zielen der Konvention entsprechen. Nach Information des Staatssekretärs sind dazu intensive Abstimmungen auch zwischen den Ländern notwendig. Im Ergebnis seiner Beratung ist der Petitionsausschuss zu der Einschätzung gelangt, dass es durchaus sachgerecht erscheint, auf die notwendigen Prüfungen und Abstimmungen im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens zu verweisen und diese zunächst abzuwarten. Unbeschadet Ihrer Ausführungen sieht der Ausschuss daher gegenwärtig keine Veranlassung, der Landesregierung zu empfehlen, in Ihrem Sinne tätig zu werden. Der Petitionsausschuss darf Ihnen allerdings versichern, dass die Landesregierung die von Ihnen bundesweit verbreitete gutachterliche Stellungnahme zum Berliner Psychisch-Kranken-Gesetz zur Kenntnis genommen hat und sich im föderalen Ratifizierungsverfahren auch mit den Argumenten und Schlussfolgerungen dieser Auftragsstudie auseinandersetzen wird. Mit Blick auf das noch
nicht abgeschlossene Ratifizierungsverfahren und die Beteiligung der
Bundesländer an diesem hat der Petitionsausschuss beschlossen,
Ihre Petition dem zuständigen Fachausschuss des Landtages, dem
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, zur
Kenntnisnahme zu überweisen. Dem Fachausschuss soll damit die
Möglichkeit gegeben werden, unter Berücksichtigung auch Ihrer
Argumente die Thematik gegebenenfalls entsprechend zu begleiten. Für ein weiteres eigenes Tätigwerden sieht der Petitionsausschuss keine Notwendigkeit. Er hat damit die Bearbeitung Ihrer Petition abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen |
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Um
An den Abgeordneten Freitag, 31. Oktober 2008
Um ehrlich zu sein: wir erwarteten gar keine Antwort des Petitionsausschusses (den wir auch gar nicht angeschrieben hatten, sondern MdL Gunter Fritsch), denn es handelt sich unserer Ansicht nach um eine politische Frage, wie sich die Abgeordneten des Landtags von Brandenburg dazu verhalten, dass vor, oder spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ratifizierung der Konvention durch die BRD, das Brandenburgische PsychKG abgeschafft werden muss, bzw. alle Gewalt legalisierenden Teile daraus entfernt worden sein müssen. Kann so eine politische Frage und gesetzgeberische Aufgabe denn überhaupt durch einen Petitonsauschuß beantwortet werden? Wir möchten unseren Brief vom 10.9. ergänzen, um Ihnen mitzuteilen, dass das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte unmißverständlich und klar das Fazit unseres Rechtsgutachtens und damit unsere Forderung nach Abschaffung des Brandenburgischen PsychKGs unterstützt. Dazu anbei unsere Pressemitteilung vom 8.10.2008. Daraus ergibt sich, dass Ihr bzw. der Verweis des Petitionsausschusses an andere „zuständige Stellen“ insofern fehl am Platze ist, weil Sie selbst eine politische Entscheidung darüber treffen müssen, ob Sie die Forderungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte beachten wollen und dann dem entsprechend zusammen mit Ihren Kollegen gesetzgeberisch tätig werden müssten. Die Bundesregierung versucht inzwischen, auf Seite 52 der sog. „Denkschrift“, die Teil ihres Gesetzentwurfs (Bundesrat Drucksache 760/08) geworden ist, in betrügerischer Absicht präjudizierend eine den Geist und Text der UN Behindertenrechtskonvention verfälschende Interpretation festzuschreiben. Dies hat zum Resultat, dass diejenigen, die die Denkschrift akzeptieren oder auch nur deren Bedeutung herunterspielen, diesen Betrug akzeptieren und sich gegen das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UN-HCfHR) stellen. Angesichts dieses von der Bundesregierung offen begangenen Konventions-Betrugs, möchten wir Sie persönlich fragen: Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass Sie die Forderung des UN Hochkommissariats für Menschenrechte mißachten,
Können Sie
es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass darüber hinaus die Idee
der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt
wird, wenn auf diese unverfrorenen Art und Weise mit einer sie
angeblich stärkenden Konvention umgegangen werden kann? Wir möchten
Sie jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass die Betroffenen bei
Fortbestehen eines speziellen psychisch Kranken Sondergesetzes nach der
Ratifikation der Behindertenrechtskonvention auch Ihnen ganz
persönlich den Vorwurf machen könnten, menschenrechtlich
illegale, schwere Körperverletzung aufgrund von Diskriminierung
(UN-HCfHR: „intrinsically discriminatory“) aktiv zu unterstützen,
oder doch billigend in Kauf zu nehmen, denn Sie wurden vor der
Ratifizierung umfassend informiert. |
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An die Sehr geehrter Herr Talbot,
sehr geehrter Herr Pankow, |
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Petitionsausschuss An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention Sehr geehrte Damen und
Herren, |
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Petitionsausschuss An die Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4 Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes
aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention
der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 64. Sitzung am 16. Dezember 2008 zum wiederhotten Mal mit Ihrer Petition befasst. Bei seiner Beratung hat ihm eine weitere Stellungnahme vom Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vorgelegen. In Ihrem
Schreiben vom 31. Oktober 2008 erneuern Sie Ihre Forderung nach
Abschaffung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes vor der
Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie beziehen sich
nunmehr auf eine von der Bundesregierung als Erläuterung zum
Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen veröffentlichte Denkschrift und
vertreten die Auffassung, dass diese Denkschrift eine dem
Konventionstext widersprechende Interpretation der Voraussetzungen
für eine Freiheitsentziehung bei behinderten Menschen enthalte. Wie der
Petitionsausschuss zur Kenntnis nehmen konnte, unterstreicht die
Bundesregierung in ihrer Denkschrift zum Übereinkommen, dass die
Vertragsstaaten zu gewährleisten haben, dass Menschen mit
Behinderungen die Freiheit nichts rechtswidrig oder willkürlich
entzogen wird, jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz
erfolgt und das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine
Freiheitsentziehung rechtfertigt. Dies entspricht Artikel 14 Abs. 1
Buchstabe b der UN-Behindertenrechtskonvention. Zugleich hat die
Bundesregierung festgestellt, dass eine Freiheitsentziehung auch bei
behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, was
sich sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz 2 von Artikel
14 der Konvention ergibt. Die wörtlichen Ausführungen der
Bundesregierung dahingehend sind Ihnen bekannt. Die Regierung des
Landes Brandenburg hat sich, so der Staatssekretär im Ministerium
für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, der Rechtsauffassung
der Bundesregierung angeschlossen. Der Petitionsausschuss sieht keine
Veranlassung, dies zu beanstanden. Ihre Rechtsauffassung vermag der
Ausschuss insoweit nicht zu teilen. Nach hier vorliegenden Informationen hat zwischenzeitlich der Bundesrat in seiner Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen zu erheben. Der Bundestag ist in seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages gefolgt und hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Unter
Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sieht der
Petitionsausschuss keine Veranlassung zu einem weiteren
Tätigwerden in der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit. Er
verweist auf den Ausgang des Ratifizierungsverfahrens und
schließt damit die Bearbeitung Ihrer Petition erneut ab. |
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Betreff: Der Brandenburgische Landtag:
eine Menschenrechts-Verbrecherbande… Der Brandenburgische Landtag: eine Menschenrechts-Verbrecherbande, denn er verletzt ganz offensiv die Menschenrechte, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention erklärt werden, um folterartige Körperverletzung durch psychiatrische Zwangbehandlung und psychiatrische Freiheitsberaubung fortsetzen zu können. Alle Parteien des Landtags stimmten zu, dass ein ungesetzliches Gesetz und eine Diskriminierung an sich (so die Worte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte) neu gemachtes Gesetz wird. Damit ist der ultimative Beweis erbracht, dass die Beteuerungen der verschiedenen Menschenunrechtsaktivisten, man solle nur die Ratifizierung abwarten, dann werde eine rechtliche Grundlage geschaffen sein, um die systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen auch gesetzgeberisch verhindern zu können, völlig leere Versprechungen, ja Lügen waren, um den Konventionsbetrug der Legislative zu verdecken. Dass dieser Betrug nur ein perfides offenes
Täuschungsmanöver ist, haben wir schon am 19.12.08
öffentlich gemacht: Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 4/6975 1. Lesung Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6975 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.
Diese Mitteilung ist ein Beschluss der
Mitgliederversammlung der i.A. René Talbot und Uwe Pankow |