Die Irren-Offensive Nr. 14
- PatVerfü knackt Zwangspsychiatrie -----------

Landtag Brandenburg:
Menschenrechts-Verbrecherbande

Mit dem unten dokumentierten Briefwechsel von die-BPE mit dem Präsidenten des Brandenburger Landtags, stellvertretend für alle anderen Abgeordneten dieses Landtags, erklärt sich, warum die Bezeichnung Menschenrechts-Verbrecherbande für dieses Parlament leider zutreffend ist. Im Wissen um ihr böses, Menschenrechte verachtendes Tun, hat sie am 1.4.2009 ein neues, Zwangsmassnahmen legalisierendes PsychKG verabschiedet! Mit den Briefen von die-BPE wird dabei auch exemplarisch dokumentiert, wie alle Abgeordneten aller anderen Landtage und des Bundestages über die Behindertenrechtskonvention informiert wurden.

An den Abgeordneten
Gunter Fritsch
SPD Fraktion
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

Freitag, 11. April 2008

Sehr geehrter Herr Fritsch,

am 30.3.2007 hat die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention paraphiert. Wie aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt geworden ist, soll noch dieses Jahr die UN-Behinderten-rechtskonvention ratifiziert werden. Dazu soll im Herbst von der Bundesregierung das entsprechende Gesetz in den Bundestag eingebracht werden, nachdem die Länder im Sommer eine Stellungnahme abgegeben haben.
Wie Sie dem beigefügten Rechtsgutachten zur Unverein-barkeit des Berliner Psychisch-Kranken-Gesetzes (PsychKG) mit der UN-Behindertenrechtskonvention entnehmen kön-nen, erfordert eine Ratifizierung der Konvention durch die Bundesrepublik Deutschland wesentliche Änderungen der entsprechenden Gesetze der einzelnen Bundesländer, so auch des Brandenburgischen PsychKG, das mit dem Berliner PsychKG vergleichbar ist.

Da unserer Erfahrung nach sowohl die UN-Behinderten-rechtskonvention als auch das PsychKG nur einem kleinen Kreis von Insidern bekannt sind, möchten wir im Folgenden Konvention und Gesetz kurz umreißen und insbesondere die erforderlichen Änderungen des Brandenburgischen PsychKG deutlich machen.

Das Brandenburgische PsychKG regelt dem Namen nach besondere Hilfsmaßnahmen für angeblich „psychisch Kran-ke“. Tatsächlich dient es jedoch vor allem dazu, tiefe Eingriffe in die Grundrechte von Menschen zu legalisieren, die keine Straftat begangen haben. Zwangseinweisungen und Zwangs-behandlungen, wie auch die zwangsweise psychiatrische Begutachtung, werden von uns, den Betroffenen, jedoch nicht als Hilfe, sondern als folterartige Mißhandlung, Entwürdigung und brachiale Entrechtung erlebt und deshalb abgelehnt.

Das Brandenburgische PsychKG wird häufig (z.B. 565 Zwangseinweisungen in 2005, Quelle BMJ) und willkürlich angewendet. Eine Gruppe von Menschen wird praktisch vollständig entrechtet, da es für diese Personen keine Mög-lichkeit gibt, sich gegen die prinzipiell subjektiven und deshalb nicht widerlegbaren psychiatrischen Gutachten, denen Richter im Regelfall unkritisch folgen, zu verteidigen. Dieser totalitäre Charakter des Brandenburgischen PsychKG offenbart sich an der rechtsstaatlich besonders sensiblen Stelle einer angeblichen oder tatsächlichen „Gefährdung“.

Die UN-Behindertenrechtskonvention nimmt von einer internationalen und transkulturellen Ebene aus einen Paradigmenwechsel vor: während bisher Behinderung als Mangel („Deficit“) - insbesondere durch medizinische Ex-
perten - definiert wurde, also eine angebliche Objektivität im Vordergrund stand, wird dieser Ansatz völlig fallen-gelassen und stattdessen Behinderung als Teil der Vielfalt („Diversity“) der menschlichen Familie angesehen. Damit wird eine wesentliche Änderung vorgenommen, denn eine subjektive Bestimmung des eigenen Verhaltens und eigen-ständige Kultur wird zum Maßstab erhoben, damit „Normali-tät" ihre normative Verbindlichkeit genommen und der auch grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmung zum Vorrang, z.B. vor „Gesundheit“, verholfen.

Anders gesagt: Behinderte sind nicht mehr behindert, sondern werden durch gesellschaftliche Barrieren behindert, die es zu beseitigen gilt. Wegbereiter dieser Entwicklung waren emanzipatorische Bewegungen, die z.B. die Entpsy-chiatrisierung und die damit einhergehende Entkrimina-lisierung der Homosexualität bewirkten - mit der Folge, dass heute z.B. mindestens zwei europäische Hauptstädte offen schwule Bürgermeister haben. Weitere Beispiele zur Veranschaulichung: der offensiv vertretene Anspruch der Gehörlosen auf Gebärdensprache oder das Krüppeltribunal 1981. Mit diesem Ansatz geht logisch die Forderung nach Abschaffung von paternalistischer Sonderbehandlung und rechtlicher, insbesondere menschenrechtlicher, Gleichstellung einher. Kurz gesagt, Hilfe soll und darf nur noch ohne Bevormundung oder Zwang angeboten werden.

Für den psychiatrischen Bereich wurden sowohl im Urteil des Foucault Tribunals 1998 wie auch des Russell Tribunals 2001 diese Forderungen so formuliert: Als ersten Schritt fordern wir die Abschaffung der „Psychisch Kranken“ Gesetze, so dass die Psychiatrie gegenüber der Gesellschaft verantwortlich wird. (www.foucault.de und www.freedom-of-thought.de)

Wir möchten Sie deshalb dringend bitten, sich dafür einzusetzen, dass das Brandenburgische PsychKG vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention entweder ersatzlos abgeschafft oder so geändert wird, dass alle Teile, die Zwangsmaßnahmen, also Freiheitsentziehung und Zwangsbehandlung, legalisieren, daraus entfernt werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese gesetzlichen Änderungen vor der Ratifizierung der Konvention erledigt werden müssen, da es um elementarste Abwehrrechte geht: die Abwehr von Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Wenn diese Abwehrrechte gewährleistet sind, dann kann eine Konvention ratifiziert werden, in deren Folge auch viele positive Unterstützungsleistungen verwirklicht werden können. Aber keine dieser Unterstützungsmaßnahmen wäre auch nur einen Pfifferling wert, wenn trotz einer ratifizierten Konvention das „Kerkersystem mit Folterregime“ (Michel Foucault) der Zwangspsychiatrie fortbestehen würde. Die Konvention und die sie Ratifizierenden würden zu einer Karikatur auf die Menschenrechte.

Zur weiteren Information und Gelegenheit, Fragen zu dem Gutachten zu stellen, möchten wir Sie zu folgender Veranstaltung einladen: Am 7. Mai findet um 19 Uhr im Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Fällt die Zwangs-psychiatrie?“ statt. Zwei der Autoren des Gutachtens, R.A.
Kaleck und R.A. Schar-mer, sowie Prof. Wolf-Dieter Narr (Komitee für Grundrechte und Demokratie), Dirk Behrendt (MdA Grüne Fraktion) und René Talbot (die-BPE) stellen sich der Diskus-sion. Angefragt sind außerdem: SenatorIn für Ju-stiz, Gesundheit, Soziales, Landes-ärztekammer, Bun-desärztekammer.
Veranstalter: Frak-tion Bündnis 90 die Grün-en im Berliner Abgeord-netenhaus und Bundesarbeits-gemeinschaft Psychiatrie-Erfahre-ner, Moderation: Helga Wullweber.

Als Ermunterung, sich für die Abschaffung des Branden-burger PsychKG einzusetzen, möchten wir Ihnen das bei-liegende Buch schenken [Gert Postel, Doktorspiele].

Auf amüsante Weise berichtet darin der Autor, unser Schirmherr Gert Postel, über sein existentialistisches Experi-ment, mit dem er zum wiederholten Male den Beweis angetreten hat, dass es gar kein psychiatrisches Wissen gibt, sondern dass sich psychiatrische Diagnostik im Sprechakt des diagnostizierenden Psychiaters erschöpft. Bei den auch von einem Hauptschüler wie Gert Postel leicht zu erlernenden Sprechblasen des psychiatrischen Jargons handelt es sich eben nur um die Verwendung von „Krankheit“ als Metapher, also nur um Worte, weder einen Sachverhalt noch eine Tatsache. Damit gelang es ihm in breitenwirksamer Form, den ärztlichen Dünkel der Lächerlichkeit preiszugeben, so wie es dem Hauptmann von Köpenick gelang, den militä-rischen Dünkel zu entlarven.

Um so schlimmer ist, dass unter dem legitimatorischen Vorwand dieses tatsächlichen Nichtwissens in der Zwangs-psychiatrie durch gewaltsames Verabreichen bewusstseins-verändernder Drogen und durch andere gewaltsame Behand-lungsmethoden die Menschenrechte massiv verletzt werden. Ein Hinweis auf so bösartige „Diagnosen“ wie Drapetomania (Weglaufsucht schwarzer Sklaven), die „gute Fassade“ oder die „vorgetäuschte Krankheitseinsicht“ möge genügen, um die Willkür psychiatrischer Zuschreibungen zu illustrieren. Gert Postel hat uns von einer weiteren Gelegenheit berichtet, bei der sich die psychiatrische Diagnostik selbst ad absurdum geführt hat, als er in seiner Zeit als Oberarzt einen Kollegen fragte: „Was mache ich denn, wenn der Patient schweigt?“ Dessen Antwort: „Dann schreiben Sie eben, er hat eine sym-ptomschwache autistische Psychose.“ Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

Über eine substantielle Antwort auf unsere dringende Bitte freuen wir uns!

Mit freundlichen Grüßen
René Talbot      Uwe Pankow 
(Der Vorstand im Auftrag der Mitgliederversammlung)



Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL
Landtag Brandenburg
Postfach 60 10 64
14410 Potsdam

Datum: 17.04.2008

An die
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener

Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008 Pet.-Nr. 587/4

Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abgeordnete Gunter Fritsch hat mir Ihre vorgenannte Zuschrift als Petition zuständigkeitshalber übersandt. Sie wird hier unter der oben angegebenen Petitionsnummer geführt. Bitte geben Sie die Petitionsnummer bei weiterem Schriftverkehr an. Der Eingang nachgereichter Schreiben wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht gesondert bestätigt.
Der Petitionsausschuss des Landtages wird Ihr Vorbringen im Rahmen seiner Möglichkeiten und Befugnisse sorgfältig prüfen. Dazu wird es erforderlich werden, die zuständige Behörde zu bitten, zu Ihrem Anliegen Stellung zu nehmen. Ich bitte Sie, die dafür erforderliche Zeit zu berücksichtigen und von Anfragen vorerst Abstand zu nehmen. Vom Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens durch den Petitionsausschuss werde ich Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.
Das von Ihnen übersandte Buch des Herrn Gerd Postel wird der Ausschuss nach Abschluss des Petitionsverfahrens der Bibliothek des Landtages zur Verfügung stellen, wenn Sie diesem Ansinnen nicht widersprechen sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag: Manfred Körte


An den Abgeordneten
Gunter Fritsch
SPD Fraktion
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

10. September 2008

Betrifft:
Heuchler planen den Konventionsbetrug, damit weiter psychiatrisch gefoltert wird

Sehr geehrter Herr Fritsch,

am 11.4.2008 hatten wir Ihnen geschrieben und ein Rechtsgutachten zur Unvereinbarkeit des PsychKGs mit der UN Behindertenrechtskonvention, sowie ein Buch von Gert Postel beigelegt. Wir baten um eine substantielle Antwort und haben von Ihnen indirekt dadurch eine Antwort bekommen, dass uns der Vorsitzende des Petitionsaus-schusses, Thomas Domres, am 17.4. mitgeteilt hat, Sie hätten unseren Brief - wörtlich - als „Petition zuständig-keitshalber übersandt“. Er teilte uns in dem Schreiben außerdem die Pet.-Nr. 2587/4 mit. Seither haben wir weder von Ihnen noch von dem werten Herrn Domres etwas gehört oder gelesen.

Um ehrlich zu sein: wir erwarten auch gar kein Antwort des Petitionsausschusses (den wir auch gar nicht angeschrie-ben hatten), denn es handelt sich unserer Ansicht nach um eine politische Frage, wie sich die Abgeordneten des Land-tags von Brandenburg dazu verhalten, dass vor, oder spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ratifizierung der Konvention durch die BRD, das Brandenburgische PsychKG abgeschafft werden muss, bzw. alle Gewalt legalisierenden Teile daraus entfernt worden sein müssen. Kann so eine politische Frage und gesetzgeberische Aufgabe denn über-haupt durch einen Petitonsauschuß beantwortet werden?

Auf die Gefahr hin uns zu wiederholen, weisen wir noch-mals darauf hin, dass die Zuschreibung, Definition und „Diagnose“ von „Geisteskrankheit“ nach rein subjektiver Bewertung von der „Norm“ abweichenden Verhaltens erfolgt und einem stetigen gesellschaftlichen Wandel unterliegt (vgl. „Demokratiewahn“, Weglaufsucht bei Sklaven: „Drape-tomania“ und „Homosexualität“ als Diagnose etc.), also eine Verhaltensklassifikation ist und jeglicher Beweise einer Krankheit entbehrt. So sind bei Obduktionen Verstorbener noch nie Geisteskrankheiten nachgewiesen worden und werden es auch niemals werden, da „Krankheit“ der Seele nur eine Metapher ist.

Die vom Brandenburgischen PsychKG geregelte Einsper-rung und das gewaltsame Verabreichen von „mind-altering-drugs“, wie man diese Drogen im Menschenrechtsdiskurs nennt, die Erpressung des Geständnisses „Krankheitseinsicht“, das Brechen des Willens der Betroffenen und das Erleben totaler Entrechtung erfüllt alle Kriterien der Folter nach der UN-Antifolterkonvention vom 10. Dezember 1984, und ist eigentlich schon mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verboten.

Im internationalen Menschenrechtsdiskurs wurde und wird vor allem das gewaltsame Verabreichen - gegen den Willen - von „mind-altering-drugs“ als schwere Folter bezeichnet.

Das Brandenburgischen PsychKG regelt also diese Folter von psychiatrisch diagnostizierten „Geisteskranken“ unter dem Deckmantel der „medizinischen Behandlung“, die sich als eine „Behandlung zum 'Wohle' der Betroffenen“ darstellen soll, obwohl sie in anderen Zusammenhängen überall als Folter erkannt wird.1

Menschen, die solche „Behandlung“ schon erfahren haben, werden durch diese Sondergesetze Brandenburgs, des Bundes und der übrigen Länder der BRD und durch ein umfassendes, seit Jahrzehnten staatlich organisiertes Repres-sions- , Aussonderungs- und Foltersystem im „fürsorglichen Gewand“ behindert.2

Die die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnen-den und ratifizierenden Staaten verpflichten sich zu einer gleichen Anerkennung Behinderter und Nicht-Behinderter vor dem Recht. Und die UN-Behindertenrechts-konvention schreibt in Art. 14, 1b) vor:
Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in KEINEM Fall eine Freiheitsentziehung.3

Die Unvereinbarkeit der UN-Behindertenrechtskonven-tion mit dem PsychKG, beziehungsweise dessen den psy-chiatrischen Zwang legalisierenden Anteilen, wird in dem Rechtsgutachten2 nachgewiesen.

Die Gutachter kommen in ihrem Fazit zu dem Schluss: Nach der vorstehend entwickelten und in der Betrachtung des bundesrepublikanischen Rechts zugrunde gelegten Auffassung sind Zwangsunterbringung und -behandlung nach den §§ 8 Abs. 1, 30 Abs. 2 S. 2 PsychKG Bln mit Art. 14 Abs. 1 lit. a) sowie Art. 12 Abs. 2 BRK nicht vereinbar: Psychisch Kranke nach § 1 Abs. 2, 3 PsychKG Bln sind Behinderte im Sinne der Behindertenrechtskonvention. Ihnen darf nach der BRK gegen ihren bekundeten Willen aufgrund einer psychischen Erkrankung weder die Freiheit entzogen, noch zwangsweise eine medizinische Behandlung angediehen werden.(Siehe auch: www.die-bpe.de/stellungnahme)

Aber der Gesetzentwurf für die Ratifizierung der Konvention und die darin enthaltene „Denkschrift“ (im Geheimen wird zwischen dem BMAS und BMJ noch über einen zusätzlichen sog. „Interpretationsvorbehalt“ verhandelt), die in Kürze von der Bundesregierung verabschiedet werden sollen, beweisen, dass nicht im Entferntesten beab-sichtigt ist, die Bestimmungen der Konvention umzusetzen, sondern die Konvention nur zu einem Betrug verwendet werden soll: Zur Täuschung der Betroffenen, dass angeblich nun ihre Menschenrechte verwirklicht würden, tatsächlich die Konvention aber nur zur Dekoration einer falschen Fassade in der Öffentlichkeit dienen soll.

Dazu soll die Behindertenrechtskonvention möglichst schnell ratifiziert werden, damit keine politische Forder-ung mehr diskutiert, sondern nur noch Bettelei ignoriert werden muss.

Es ist erschreckend, mit welcher haarsträubendsten Begründung an der radikal diskriminierenden Gesetzgebung des PsychKGs festgehalten und der Sinn der Artikel 12 und 14 ins Gegenteil verkehrt wird. Dazu wird die Schutzbehaup-tung aufgestellt, die UN-Behindertenrechtskonvention würde nur Einsperrungen allein aufgrund „psychischer Erkrankung“ verbieten: welche Dreistigkeit und Ignoranz damit der Kon-vention gegenüber an den Tag gelegt wird, zeigt sich anhand einer einfachen Analogie sofort:

Wenn statt der Bedingung "psychische Erkrankung" im PsychKG das Wort "schwarze Hautfarbe" stehen würde (die im Gegensatz zu einer angeblichen „Psychischen Krankheit“ wenigstens noch objektiv feststellbar wäre), dann wäre sofort klar, dass das eine rassistische Gesetzgebung wäre, bzw. eine diskriminierende Gesetzgebung verteidigt würde: Eine Fremd- und Selbstgefährdung, die nur bei Schwarzen zur Einsperrung führt, wäre eine solche und selbstverständlich nicht nur dann, wenn allein aufgrund von schwarzer Hautfarbe eingesperrt würde. Genau diese rechtlichen Diskriminierungen im Bezug auf Behinderte zu beenden, ist Sinn und Zweck der neuen Konvention, wie das Gutachten von Kaleck et al. beweist.

Genauso entlarvend ist, wie die Linkspartei den geplanten Betrug und den Zweck des Betrugs offenbart hat. Im Auftrag von Partei und Bundestags-Fraktion schrieb uns deren behindertenpolitischer Sprecher, MdB Dr. Ilja Seifert am 7.5.2008:
Wenn wir die Sicherung der elementarsten Abwehrrechte tatsächlich als Grundbedingung vor die Ratifizierung setzen, laufen wir Gefahr, einer Verschiebung der Ratifizierung auf den St.-Nimmerleinstag Vorschub zu leisten.

Er erkennt damit zwar die psychiatrischen Misshandlun-gen als Verletzung der elementarsten Grundrechte an, um dann die Beseitigung jener auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Warum? Weil seine Berliner GenossInnen, die Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher und deren Staatssekretär Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, die die politische Macht besitzen, das Berliner PsychKG zu beseitigen, gedeckt werden sollen, um die psychiatrische Gewalt unangetastet zu lassen!

Dr. Seiferts ungeheure Kaltschnäuzigkeit gegenüber ele-mentarsten Grundrechten erinnert fatal an Stalins Ignoranz der Menschenrechte in dessen Gulag-Politik bei gleichzeitiger Unterschrift unter die UN-Erklärung der Menschenrechte 1948 und dessen taktischen Verhältnisses zu Menschenrechten.

Wir sind nicht nur enttäuscht, sondern empört und möch-ten auf die Geschichte der Verfolgung angeblich „psychisch Kranker“ in Deutschland hinweisen: nicht nur die in unserer Analogie verwendete schwarze Haut hat Deutsche schon zu systematischen Ausrottungsmaßnahmen veranlasst, son-dern auch Personen, die mit einer angeblichen „psychischen Krankheit“ verleumdet wurden, wurden mit Gaskamme-rmassenmord von 1939 - 1941 und mörderischen Spritzen und Hungermassenmord von 1941 - 1948 bekämpft. Selbst-verständlich wurde selbst bei diesen Mordakt-ionen noch behauptet, sie seien „zum Bes-ten“ der Ermordeten!

Die brachiale Entrechtung in den Psychiatrien war der Aus-gangspunkt für das Gaskammer-massenmorden. Die Mordaktion von Ärztehand ging auch ohne Nazi-Herrschaft bis 1948 weiter. Die unter heuchlerischem Vorwand betriebene Entrechtung und Misshand-lung angeblich „psychisch Kranker“ war damit aber nicht zu Ende: wie die Schutzhaft in Diktaturen wird sie mit angeblicher „Fremd- und Eigengefährdung“ als Sondergesetz legalisiert. Wenn nun auch noch eine UN-Konvention, die diese Sondergesetzgebung verbietet, zum Garanten der Fortsetzung dieser Entrechtung verdreht wird, kann eine Antwort auf die beabsichtigte Ratifizierung der Konvention nur erbitterter Widerstand sein.

Da die Regierung Brandenburgs von einer Koalition der SPD mit CDU gebildet wird, liegt bei diesen zwei Fraktionen die Verantwortung zur Abschaffung des PsychKG (bzw. der Gewalt und Zwang legalisierenden Anteile) und zur Zustimmung zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention im Bundesrat.

Wir möchten Sie nochmals bitten, uns Ihre persönliche Antwort zukommen zu lassen,

  • ob Sie bereit sind, Art. 14, 1b) der UN Behinderten- rechtskonvention:
    Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in KEINEM Fall eine Freiheitsentziehung3 zu verwirklichen und entsprechend Zwangseinweisung und folter- artige Zwangsbehandlung nach dem PsychKG kurzfristig zur Ratifizierung zu beenden.
    Falls Sie dies nicht wollen, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:
  • Eine ehrliche,
    indem Sie sich aktiv dafür einsetzen, dass sich Ihre Partei bzw. der Landtag gegen eine Ratifizierung der UN- Behindertenkonvention stellt und diese verhindert.
  • Oder Sie entscheiden sich für den heuchlerischen Betrug, politisch niederträchtig, verlogen und zynisch, und die UN-Behindertenrechtskonvention wird mit Ihrer Zustimmung, oder zumindest Billigung, konsequenzenlos ratifiziert.
    Wenn Sie sich für diesen Weg tatsächlich entscheiden sollten, würden Sie damit in der gesellschaftlich wirksamen Praxis – heuchlerisch verdeckt und nicht im Gesetzblatt veröffentlicht – folgenden Artikel 0 am Anfang des Grundgesetzes installieren:

    Artikel 0 GG
    Es gibt Menschen erster Klasse und Menschen zweiter Klasse. Fachärzte für Psychiatrie entscheiden in Anwesenheit eines Richters, wer zu welcher Klasse gehört. Nur die Menschen erster Klasse werden im folgenden kurz Menschen genannt.

So hat es der Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener in seiner Stellungnahme zu der Denkschrift formuliert und veröffentlicht, die mit unseren Forderungen voll übereinstimmt:
www.bpe-online.de/verband/vorstandsmitteilungen/verbaende-un-konvention.htm

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag der Mitgliederversammlung:
Rene Talbot ---------Uwe Pankow


  1. UN: Antifolterkonvention, angenommen durch die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984, in Kraft getreten 1987:Teil 1, Artikel 1, Absatz 1:
    (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen, in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind.)
    Siehe auch: ZWANGSPSYCHIATRIE EIN FOLTERSYSTEM: www.iaapa.de/zwang2_dt/halmi.htm

  2. Die Menschenrechtsanwälte W. Kalek, S. Hilbrans und S. Scharmer schreiben in ihrem Rechtsgutachten mit demTitel:„Ratifikation der UN Disability Convention vom 30.03.2007 und Auswirkung auf die Gesetze für so genannte psychisch Kranke am Beispiel der Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nach dem PsychKG Berlin“,bezüglich des „Behindertenbegriffes“ der UN-Behindertenrechtskonvention:
    Es „muss der Personenkreis, welcher nach der Rechtsprechung unter die Anwendung des PsychKG Bln fällt, als behinderte Menschen im Sinne der Präambel lit. e) und Art. 1 Abs. 2 BRK verstanden werden, und zwar unabhängig davon, ob bei ihnen tatsächlich ein „psychisches Defizit“ besteht oder nicht. ... Durch den Behinderungsbegriff der BRK wird damit sichergestellt, dass psychisch behinderte Menschen nicht als „krank“ eingestuft, sondern in den Schutzbereich des Übereinkommens einbezogen werden [75] .“
    [75] Degener, VN 2006, 104 (106) (Kalek/Hilbrans/Scharmer 2008 – Siehe auch: www.die-bpe.de/stellungnahme)

  3. Artikel 12 der Konvention
    Gleiche Anerkennung vor dem Recht
    (1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.
    (2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
    Artikel 14 der Konvention
    Freiheit und Sicherheit der Person
    (1) Die Vertragsstaaten gewährleisten,
    a) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit genießen;
    b) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen die Freiheit nicht rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, dass jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und dass das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt.
    (Quelle: http://files.institut-fuer-menschenrechte.de/437/UN_BK_Konvention_Internet-Version_FINAL.pdf

Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL
Landtag Brandenburg
Postfach 60 10 64
14410 Potsdam

Datum: 09.09.2008

An die
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener

Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4

Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 59. Sitzung am 9. September 2008 mit Ihrer Petition befasst. Zu Ihrem Anliegen hat sich der Ausschuss vom Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie berichten lassen.

Nach den Feststellungen des Ausschusses hat die UN-Vollversammlung am 13. Dezember 2006 die "UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und der Würde von Menschen mit Behinderungen" (UN-Behindertenrechtskonvention) verabschiedet. Als völkerrechtlicher Vertrag bedarf die UN-Behindertenrechtskonvention der Ratifizierung durch die nach der jeweiligen Verfassung zuständigen Organe der Mitgliedstaaten. Nach der Paraphierung des Übereinkommens am 30. März 2007 durch die Bundesregierung hat diese den Ratifizierungsprozess eingeleitet. Die Ratifizierung wird in Form eines Ratifizierungsgesetzes gemäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes durchgeführt. Da die UN-Behindertenrechtskonvention auch Bereiche berührt, die in der Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer liegen, bedarf das Ratifizierungsgesetz der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates.

In Ihrer Petition bitten Sie darum, das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention entweder ersatzlos abzuschaffen oder so zu ändern, dass alle Regelungen über Zwangsmaßnahmen daraus entfernt werden.

Der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie hat darauf hingewiesen, dass im Verfahren der Ratifizierung geprüft wird, ob gesetzliche Änderungen infolge der UN-Behinderten-rechtskonvention erforderlich sind. Die Landesregierung hält es insoweit nicht für sinnvoll, außerhalb der im Rahmen des Ratifizierungsprozesses stattfindenden Bewertung die Frage zu klären, inwieweit landesgesetzliche Regelungen den Anforderungen und Zielen der Konvention entsprechen. Nach Information des Staatssekretärs sind dazu intensive Abstimmungen auch zwischen den Ländern notwendig.

Im Ergebnis seiner Beratung ist der Petitionsausschuss zu der Einschätzung gelangt, dass es durchaus sachgerecht erscheint, auf die notwendigen Prüfungen und Abstimmungen im Rahmen des Ratifizierungsverfahrens zu verweisen und diese zunächst abzuwarten. Unbeschadet Ihrer Ausführungen sieht der Ausschuss daher gegenwärtig keine Veranlassung, der Landesregierung zu empfehlen, in Ihrem Sinne tätig zu werden.

Der Petitionsausschuss darf Ihnen allerdings versichern, dass die Landesregierung die von Ihnen bundesweit verbreitete gutachterliche Stellungnahme zum Berliner Psychisch-Kranken-Gesetz zur Kenntnis genommen hat und sich im föderalen Ratifizierungsverfahren auch mit den Argumenten und Schlussfolgerungen dieser Auftragsstudie auseinandersetzen wird.

Mit Blick auf das noch nicht abgeschlossene Ratifizierungsverfahren und die Beteiligung der Bundesländer an diesem hat der Petitionsausschuss beschlossen, Ihre Petition dem zuständigen Fachausschuss des Landtages, dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, zur Kenntnisnahme zu überweisen. Dem Fachausschuss soll damit die Möglichkeit gegeben werden, unter Berücksichtigung auch Ihrer Argumente die Thematik gegebenenfalls entsprechend zu begleiten.

Für ein weiteres eigenes Tätigwerden sieht der Petitionsausschuss keine Notwendigkeit. Er hat damit die Bearbeitung Ihrer Petition abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Domres


Um An den Abgeordneten
Thomas Domres
Am Havelblick 8
14473 Potsdam

Freitag, 31. Oktober 2008


Sehr geehrter Herr Domres,

vielen Dank für Ihren Brief vom 9.9.08 der sich mit unserem Brief vom 10.9.08 gekreuzt hat.

Um ehrlich zu sein: wir erwarteten gar keine Antwort des Petitionsausschusses (den wir auch gar nicht angeschrieben hatten, sondern MdL Gunter Fritsch), denn es handelt sich unserer Ansicht nach um eine politische Frage, wie sich die Abgeordneten des Landtags von Brandenburg dazu verhalten, dass vor, oder spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ratifizierung der Konvention durch die BRD, das Brandenburgische PsychKG abgeschafft werden muss, bzw. alle Gewalt legalisierenden Teile daraus entfernt worden sein müssen. Kann so eine politische Frage und gesetzgeberische Aufgabe denn überhaupt durch einen Petitonsauschuß beantwortet werden?

Wir möchten unseren Brief vom 10.9. ergänzen, um Ihnen mitzuteilen, dass das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte unmißverständlich und klar das Fazit unseres Rechtsgutachtens und damit unsere Forderung nach Abschaffung des Brandenburgischen PsychKGs unterstützt. Dazu anbei unsere Pressemitteilung vom 8.10.2008.

Daraus ergibt sich, dass Ihr bzw. der Verweis des Petitionsausschusses an andere „zuständige Stellen“ insofern fehl am Platze ist, weil Sie selbst eine politische Entscheidung darüber treffen müssen, ob Sie die Forderungen des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte beachten wollen und dann dem entsprechend zusammen mit Ihren Kollegen gesetzgeberisch tätig werden müssten.

Die Bundesregierung versucht inzwischen, auf Seite 52 der sog. „Denkschrift“, die Teil ihres Gesetzentwurfs (Bundesrat Drucksache 760/08) geworden ist, in betrügerischer Absicht präjudizierend eine den Geist und Text der UN Behindertenrechtskonvention verfälschende Interpretation festzuschreiben. Dies hat zum Resultat, dass diejenigen, die die Denkschrift akzeptieren oder auch nur deren Bedeutung herunterspielen, diesen Betrug akzeptieren und sich gegen das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte (UN-HCfHR) stellen.

Angesichts dieses von der Bundesregierung offen begangenen Konventions-Betrugs, möchten wir Sie persönlich fragen: Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass Sie die Forderung des UN Hochkommissariats für Menschenrechte mißachten,

  • und damit die UN Behindertenrechtskonvention zu einer Verhöhnung der Hoffnungen der Behinderten auf tatsächliche rechtliche Gleichstellung wird?
  • und mit diesem Vorgehen die UN entwürdigt wird, wenn deren Konventionen ohne praktische Konsequen zen selbst für Kernbereiche (Freiheitsentzug, Folter) auf nationaler Ebene ratifiziert werden?

Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, dass darüber hinaus die Idee der universellen Menschenrechte und ihre Wirksamkeit geschwächt wird, wenn auf diese unverfrorenen Art und Weise mit einer sie angeblich stärkenden Konvention umgegangen werden kann?

Wir möchten Sie jetzt schon darauf aufmerksam machen, dass die Betroffenen bei Fortbestehen eines speziellen psychisch Kranken Sondergesetzes nach der Ratifikation der Behindertenrechts-konvention auch Ihnen ganz persönlich den Vorwurf machen könnten, menschenrechtlich illegale, schwere Körperverletzung aufgrund von Diskriminierung (UN-HCfHR: „intrinsically discriminatory“) aktiv zu unterstützen, oder doch billigend in Kauf zu nehmen, denn Sie wurden vor der Ratifizierung umfassend informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Vorstand: René Talbot     Uwe Pankow



Dr. Martina Münch, MdL
Postfach 601064
14410 Potsdam, den 10.11.2008

An die
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin

Sehr geehrter Herr Talbot, sehr geehrter Herr Pankow,

vielen Dank für Ihren Brief vom 31. des Vormonats, in dem Sie nochmals Ihre Bedenken zum Brandenbur- gischen PsychKG äußern. Wir hatten in dieser Frage innerhalb der Fraktion und besonders im zuständigen Fraktionsarbeitskreis mehrere Gespräche, im Ergebnis stehen wir zu dem Gesetz in seiner heutigen Form.

Da Sie ein gleichlautendes Schreiben am 11.04. auch an alle übrigen Fraktionsmitglieder sandten, hat, wie in solchen Fällen üblich, der Fraktionsvorsitzende im Namen der Fraktion am 07. Juli d.J. auf Ihr Schreiben geantwortet. Seine Ausführungen enthalten auch meinen Standpunkt in der Angelegenheit, weshalb ich von einer separaten Antwort abgesehen habe.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martina Münch


Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL
Landtag Brandenburg
Postfach 60 10 64, 14410 Potsdam
Datum 11.11.2008

An die
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener

Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4

Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abgeordnete Gunter Fritsch hat mir Ihre Zuschrift vom 31. Oktober 2008 zuständigkeitshalber zugeleitet. Sie wurde dem oben genannten Petitionsvorgang zugeordnet. Bitte geben Sie die Petitionsnummer bei weiterem Schriftverkehr an. Der Eingang nachgereichter Schreiben wird aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht gesondert bestätigt.
Der Petitionsausschuss wird Ihr Vorbringen im Rahmen seiner Möglichkeiten und Befugnisse sorgfältig prüfen. Vom Ergebnis der Prüfung werde ich Sie unterrichten. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christin Will-Lau


Petitionsausschuss
Der Vorsitzende Thomas Domres, MdL
Landtag Brandenburg
Postfach 60 10 64, 14410 Potsdam
Datum: 18.12.2008

An die
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener

Ihre Petition vom 11.04.2008, eingegangen am 16.04.2008, Pet.-Nr. 2587/4

Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg hat sich in seiner 64. Sitzung am 16. Dezember 2008 zum wiederhotten Mal mit Ihrer Petition befasst. Bei seiner Beratung hat ihm eine weitere Stellungnahme vom Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie vorgelegen.

In Ihrem Schreiben vom 31. Oktober 2008 erneuern Sie Ihre Forderung nach Abschaffung des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention. Sie beziehen sich nunmehr auf eine von der Bundesregierung als Erläuterung zum Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlichte Denkschrift und vertreten die Auffassung, dass diese Denkschrift eine dem Konventionstext widersprechende Interpretation der Voraussetzungen für eine Freiheitsentziehung bei behinderten Menschen enthalte.

Wie der Petitionsausschuss zur Kenntnis nehmen konnte, unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Denkschrift zum Übereinkommen, dass die Vertragsstaaten zu gewährleisten haben, dass Menschen mit Behinderungen die Freiheit nichts rechtswidrig oder willkürlich entzogen wird, jede Freiheitsentziehung im Einklang mit dem Gesetz erfolgt und das Vorliegen einer Behinderung in keinem Fall eine Freiheitsentziehung rechtfertigt. Dies entspricht Artikel 14 Abs. 1 Buchstabe b der UN-Behindertenrechtskonvention. Zugleich hat die Bundesregierung festgestellt, dass eine Freiheitsentziehung auch bei behinderten Menschen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, was sich sowohl aus Absatz 1 Buchstabe b als auch aus Absatz 2 von Artikel 14 der Konvention ergibt. Die wörtlichen Ausführungen der Bundesregierung dahingehend sind Ihnen bekannt. Die Regierung des Landes Brandenburg hat sich, so der Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie, der Rechtsauffassung der Bundesregierung angeschlossen. Der Petitionsausschuss sieht keine Veranlassung, dies zu beanstanden. Ihre Rechtsauffassung vermag der Ausschuss insoweit nicht zu teilen.

Nach hier vorliegenden Informationen hat zwischenzeitlich der Bundesrat in seiner Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung keine Einwendungen zu erheben. Der Bundestag ist in seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 der Beschlussemp-fehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestages gefolgt und hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Veranlassung zu einem weiteren Tätigwerden in der von Ihnen vorgetragenen Angelegenheit. Er verweist auf den Ausgang des Ratifizierungsverfahrens und schließt damit die Bearbeitung Ihrer Petition erneut ab.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Domres


Betreff: Der Brandenburgische Landtag: eine Menschenrechts-Verbrecherbande…
Datum: Mittwoch, 11 Feb 2009 12:24
Von: Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener <die-bpe@gmx.de>
An: Gunter Fritsch

Der Brandenburgische Landtag: eine Menschenrechts-Verbrecherbande, denn er verletzt ganz offensiv die Menschenrechte, wie sie in der UN-Behindertenrechtskonvention erklärt werden, um folterartige Körperverletzung durch psychiatrische Zwangbehandlung und psychiatrische Freiheitsberaubung fortsetzen zu können. Alle Parteien des Landtags stimmten zu, dass ein ungesetzliches Gesetz und eine Diskriminierung an sich (so die Worte des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte) neu gemachtes Gesetz wird.

Damit ist der ultimative Beweis erbracht, dass die Beteuerungen der verschiedenen Menschenunrechtsaktivisten, man solle nur die Ratifizierung abwarten, dann werde eine rechtliche Grundlage geschaffen sein, um die systematischen und schweren Menschenrechtsverletzungen auch gesetzgeberisch verhindern zu können, völlig leere Versprechungen, ja Lügen waren, um den Konventionsbetrug der Legislative zu verdecken.

Dass dieser Betrug nur ein perfides offenes Täuschungsmanöver ist, haben wir schon am 19.12.08 öffentlich gemacht:
Täuschung mißlungen www.die-bpe.de Dieser ultimative Beweis ist hier nachzulesen:
Gesetzentwurf für ein neues PsychKG in Brandenburg, siehe §8:
www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/drs/ab_6900/6975.pdf
und in der einstimmigen Zustimmung des ganzen Landtags dazu am 18.12. in der ersten Lesung:
www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w4/plpr/78.pdf#page=33

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz - BbgPsychKG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 4/6975 1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen, sodass wir sofort zur Abstimmung kommen. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 4/6975 an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

- Gibt es Gegenstimmen?
- Stimmenthaltungen?
- Dieser Empfehlung ist einstimmig gefolgt worden.

Diese Mitteilung ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener vom 10.2.2009.

i.A. René Talbot und Uwe Pankow


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